§1
Der VZED ist eine auf ihrer Gründung beruhende Vereinigung, fußend auf seiner eigenen Erhaltung.
Der VZED (sprich: Fau-Zett-Eh-Deh) bekennt sich und ist sich im übrigen seiner globalen Bedeutung bewußt.
§2
Der Verein hat seinen Sitz in Bremerhaven und ist in die Getränkeliste eingetragen.
§3
1) Der Verein steht auf dem Boden der feierlichen demokratischer Unordnung und setzt sich zur Aufgabe -nach dem Grundsatz des Selbsterhaltungsprinzips- sich selbst zu dienen.
2) Der VZED verfolgt seine Ziele ausschließlich und unmittelbar auf eigennütziger Grundlage im Sinne der Eigennützigkeitsverordnung.
§4
Die Wahrzeichen des Vereins sind seine Mitglieder.
§5
Das Glaubensbekenntnis:
Ich glaube an den VZED, an seine Gründung und Existenz seit 1974 n.Chr.
Ich glaube an die Geistesverwirrung die ihn ins Leben rief - zur Freude aller.
Ich glaube an die konzentrierte Beinhaltung als Kernstück eines Zukunftsweisenden Vereinskonzeptes.
Ich glaube an die Basis als Grundlage aller Fundamente.
Ich glaube an die verheerende Wirkung des Alkohols (lechz) und an unsere unumgängliche Pflicht, diesen zu vernichten.
Ich glaube an den König der Bayern, von Vilshoven er kam - zu richten unsere Feinde - die Intellektuellen.
Ich glaube an unsere gemeinsame Erklimmung geistiger Tiefen, an die Pfingstkaninchen - und an LEOPOLD !
§6
1) Für folgende Forderungen setzen sich alle Mitglieder ein:
- Freiheit für Grönland - weg mit dem Packeis !
- Norwegen darf nicht türkisch werden !
- Beendet die Nudelkriese - Loriot in den Bundestag !
2) Außerdem tritt der Verein für die Reinerhaltung des Europäischen Getränkegutes ein.
§7
1) Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung beantragt. Die Abgabe erfolgt bei einem kleinem Umtrunk mit den übrigen Mitgliedern.
2) Das so aufgenommene Mitglied unterwirft sich dieser Satzung.
§8
1) Mitglied im VZED kann jeder werden !
2) Ausnahmen:
Elediele, weiße Elefanten und andere Tiere (Elediele und Bananenfische können Mitglied werden, wenn ihre Effizienz der Reziproitätstherorie entspricht) Frauen und andere weibliche Wesen, auch Anwärter, die sich für solche halten.
Anwärter, die dieser Satzung zuzustimmen sich nicht in der Lage sehen.
Bundesbahn-, Straßenbahn- und Omnibuskontrolleure, Oberförster, Staatsanwälte und Halbkreisingeneure.
3) Zur Ständigen Erweiterung unserer elitären Vereinigung empfiehlt es sich jedem Mitglied Kontakt zu gleichartigen zu suchen und diese nach eingehender Prüfung mit Positivem Ergebnis dem Verein einzugliedern.
§9
Jedes Mitglied wird durch eine Mitgliedsurkunde als solches kenntlich gemacht. Sie enthält die Mitgliedsnummer, Name, Unterschrift des Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter) und Stempel der Kerngruppe oder Filiale. Diese Urkunde ist nicht übertragbar und muß vom Mitglied ständig in greifbarer Nähe gelagert werden. Es steht demjenigen Mitglied, das ein anderes bei der Vernachlässigung dieser Pflicht ertappt frei, ein Bier auf dessen Rechnung zu trinken (falls erreichbar: LEOPOLD) oder auch nichts zu unternehmen.
§10
Beiträge: Es werden keine solchen erhoben. Im Übrigen steht die Verwendung der Beiträge im Ermessen des Mitglieds.
§11
1) Männer und Frauen sind im VZED gleichberechtigt, es sei denn, sie sind weiblich.
2) Die Mitgliedschaft berechtigt weder zum Vorsteuerabzug, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder zum Tragen von Schußwaffen, noch ist mit ihr die Wiederbewaffnung der Blattläuse eingeführt.
3) Die Teilnahme am Wahlkampf ist für jedermann Pflicht, aber nicht Zwang, besonders dann nicht, wenn kein Wal in erreichbarer Nähe ist.
§12
Rechte und Pflichten 1) Jedes Mitglied ist verpflichtet an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
2) Die Mitglieder sind im Sinne der Notwendigkeit zur Erhaltung ihrer Einigkeit angehalten.
3) Andere Mitglieder mit der jeweiligen Mitgliedsnummer anzusprechen sollte ebenso zu den guten Umgangsformen eines jeden vollständig vorhandenen VZED-Ausweisträgers gehören wie das Vermeiden der Unsitte, bei festlichen Anlässen ein braunes Pferd zum schwarzen Frack zu wählen.
4) Jedes Mitglied hat das Recht sich beliebig viele Fans zur Erledigung unliebsamer Verwaltungsarbeiten zu halten. Fans, denen damit die große Freude zuteil wird, unentgeltlich unsere kleinen Plagen (Briefchen tippen, Wohnung, Treppe und Flur reinigen) aus der Welt zu schaffen und die vereinsgemäß zum VZED-Fanclub zusammengeschlossen werden. Neue Fans sind dem Verein innerhalb von 11 1/2 Werktagen zu melden.
§13
Anträge zur Satzungsänderung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder.
§14
Jedes Mitglied kann freiwillig und je nach Veranlagung bestimmte Aufgaben übernehmen. Um eine zu hohe Verschuldung des Vereins zu vermeiden, geschieht dies ehrenamtlich.
Von Zeit zu Zeit sind die Erfolge bzw. Mißerfolge seiner Arbeit anderen Mitgliedern des glorreichen VZED mitzuteilen. Aufgabenträger haben gegenüber Nichtaufgabenträgern das Recht der freien Platzwahl bei Vereinstreffen jeder Art und Größe. Befinden sich mehrere Aufgabenträger gleichzeitig am selben Platz, so ist die Anzahl der übernommenen Aufgaben entscheidend. Bei gleicher Anzahl entscheidet das Los. Der Rechtsweg muß hier ausgeschlossen bleiben.
§15
Folgende Fremdwörter brauchen von den Mitgliedern nicht unbedingt beherrscht werden:
Bratischznkfaharidamlidanski
Kzrunk
Arbeit
§15,5
Austritt aus dem Verein ist nicht möglich. Sollte ein Mitglied trotzdem austreten wollen, wird dies mit dem Entzug der Mitgliedschaft geahndet.
§16
Da sich alle Mitglieder auf dem Boden dieser Satzung zu bewegen haben, muß sich der 1.Vorsitzende ständig um eine entsprechende Größe dieses Bodens bemühen.
§17
Zur Durchsetzung seiner Forderungen und Wünsche unterhält der VZED ständig Kontakt zu geistesverwandten Gruppen und Vereinigungen wie z.B. dem "NESSI-Fanclub", "Klub anonymer Alkoholiker" oder der "Gesellschaft zur Verhinderung der Wiederbewaffnung der Blattläuse".
§18
VZED-Versammlungen können öffentlich abgehalten werden. Veröffentlichen der Presseberichte ist nur mit Einverständnis des Vorstandes möglich, der für jede Versammlung in freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt wird.
§19
Die Vollversammlung ist das höchste Organ des VZED. Sie ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Öffentliche Ehrung verdienter Mitglieder
- Entgegennahme der regelmäßigen LEOPOLD-Ration.
- Festigung des Vereinsgefüges.